Fachkräfte aus Usbekistan: Was das Migrationsabkommen für deutsche Unternehmen bedeutet
Stand: 1. Oktober 2026
Eine offene Stelle bedeutet für Unternehmen oft mehr als zusätzliche Arbeit: Aufträge verzögern sich, Teams werden stärker belastet und Wachstum bleibt liegen. Wer seine Personalgewinnung international erweitern möchte, sollte auch Usbekistan in den Blick nehmen. Das Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen zwischen Deutschland und Usbekistan schafft einen Rahmen für eine langfristige Zusammenarbeit bei Erwerbsmigration, Ausbildung und Mobilität.
Ein Rahmen für langfristige Zusammenarbeit
Das Abkommen wurde am 15. September 2024 unterzeichnet und ist seit dem 5. März 2025 in Kraft. Im Bereich der Arbeits- und Fachkräftemigration orientiert es sich im Wesentlichen an den Regelungen des deutschen Fachkräfteeinwanderungsrechts. Es sieht außerdem Zusammenarbeit bei der Berufsausbildung sowie die Förderung der Mobilität von Studierenden und Auszubildenden vor. [1]
Für Arbeitgeber ergibt sich daraus eine Perspektive: Personalgewinnung kann mit sprachlicher Vorbereitung, Qualifizierung und einer längerfristigen Zusammenarbeit verbunden werden. Ob eine konkrete Einstellung möglich ist, richtet sich weiterhin nach dem jeweiligen Aufenthalts- und Beschäftigungsweg.
Welche Wege kommen für Unternehmen infrage?
Beschäftigung als Fachkraft: Wer über einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügt, kann bei einem konkreten Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung ein entsprechendes Visum beantragen. In reglementierten Berufen, etwa bestimmten Gesundheitsberufen, ist zusätzlich eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich. [2]
Beschäftigung mit Berufserfahrung: Für nicht reglementierte Berufe besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Zugang ohne formale Anerkennung des Abschlusses in Deutschland. Erforderlich sind grundsätzlich eine im Ausbildungsland staatlich anerkannte Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung sowie ein passendes Arbeitsplatzangebot. Auch die Gehalts- beziehungsweise Tarifbedingungen müssen erfüllt sein. [3]
Anerkennungspartnerschaft: Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation nach der Einreise mit Unterstützung ihres Arbeitgebers durchführen und gleichzeitig arbeiten. Dazu gehören eine geeignete Qualifikation, eine schriftliche Vereinbarung, ein geeigneter Arbeitgeber und Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2. Je nach Beruf können höhere Sprachkenntnisse notwendig sein. [4]
Berufsausbildung in Deutschland: Für Ausbildungsbetriebe bietet die Gewinnung junger Menschen aus Usbekistan eine weitere Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem ein konkreter Ausbildungsplatz, die Sicherung des Lebensunterhalts und passende Sprachkenntnisse – in der Regel Deutsch auf Niveau B1. [5]
Was gilt für Produktion, Verpackung und Logistik?
Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit. Eine qualifizierte Stelle in Technik, Handwerk oder Logistik ist aufenthaltsrechtlich anders zu beurteilen als eine reine Helfertätigkeit.
Das Fachkräftevisum setzt eine qualifizierte Beschäftigung voraus; einfache Hilfstätigkeiten reichen dafür nicht aus. Für Stellen beispielsweise in der Verpackung oder Kommissionierung muss deshalb gesondert geklärt werden, ob ein anderer Beschäftigungsweg infrage kommt. Das Abkommen allein ersetzt diese Prüfung nicht. [1, 2]
Aktuell: Visumanträge werden digitaler
Seit Januar 2025 sind alle deutschen Visastellen technisch an das Auslandsportal des Auswärtigen Amts angeschlossen. Für zahlreiche nationale Visa können Anträge online vorbereitet und Unterlagen digital eingereicht werden. Seit November 2025 sind außerdem Gruppenanträge über ein Nutzerkonto möglich. [6]
Ein persönlicher Termin bleibt insbesondere für biometrische Daten und gegebenenfalls Originaldokumente erforderlich. Für Unternehmen und Bewerbende bedeutet das: Vollständige Unterlagen und eine frühzeitige Abstimmung bleiben wichtige Teile der Vorbereitung. [6]
Wie GTC Unternehmen begleitet
GTC People & Business Solutions verbindet Marktkenntnis in Deutschland und Usbekistan mit Erfahrung aus dem internationalen Vertrieb und der deutschen Industrie. Im Mittelpunkt stehen das konkrete Anforderungsprofil des Unternehmens und eine klare Kommunikation mit den Beteiligten.
Die Begleitung kann die Abstimmung geeigneter Kandidatenprofile, die Koordination sprachlicher und fachlicher Vorbereitung sowie die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Ansprechpartnern in Usbekistan umfassen. Der Leistungsumfang wird für jedes Projekt individuell vereinbart. Über Visa, Anerkennung und erforderliche Genehmigungen entscheiden die zuständigen Stellen.
Für eine tragfähige Einstellung sollten Unternehmen frühzeitig Berufsprofil, Qualifikation, Sprachbedarf, Vergütung und gewünschten Starttermin klären. Ebenso wichtig sind die Einarbeitung und die Unterstützung beim Ankommen in Deutschland.
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