Unternehmensgründung und Registrierung in Usbekistan

Stand: November 2026

Usbekistan gehört zu den Ländern in Zentralasien, in denen sich ein Unternehmen am schnellsten gründen lässt. Ausländische Gesellschafter dürfen eine Gesellschaft zu 100 % besitzen, ein lokaler Partner ist nicht nötig. Die Eintragung selbst dauert oft nur eine halbe Stunde. Mehr Zeit kosten die Vorbereitung der Unterlagen und die Eröffnung des Bankkontos.

GTC People & Business Solutions fasst zusammen, was ausländische Gründer und deutsche Unternehmen 2026 wissen sollten.

Was sich 2026 geändert hat

  • Neues GmbH-Gesetz: Seit 22. Juli 2026 gilt in Usbekistan ein neues Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Es regelt, wer Gesellschafter sein darf, welche Gründungsunterlagen nötig sind und bis wann das Stammkapital eingezahlt werden muss.
  • Leistungspaket „Geschäft starten in 15 Minuten“: Seit Januar 2026 können bei der Registrierung gleich weitere Leistungen beantragt werden, etwa Bankkonto, Mietvertrag, Lizenzen und Registrierkasse.
  • Höhere Umsatzgrenze für Kleinunternehmen: Seit Juni 2026 dürfen Unternehmen die vereinfachte Umsatzsteuer von 4 % deutlich länger nutzen (mehr dazu unten bei den Steuern).

Welche Rechtsform passt?

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (russisch OOO, usbekisch MChJ): Die häufigste Wahl für Handel, Dienstleistungen, Produktion und IT. Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Gesellschafter können ausländische Privatpersonen oder Unternehmen sein, auch als alleiniger Gesellschafter. Es sind bis zu 50 Gesellschafter möglich. Ein Mindeststammkapital gibt es für die normale GmbH nicht, außer bei bestimmten lizenzpflichtigen Tätigkeiten.

Repräsentanz: Keine eigene Gesellschaft, sondern eine Vertretung des Mutterunternehmens. Sie eignet sich, um den Markt zu beobachten, Kontakte aufzubauen und Gespräche zu führen, aber nicht für den normalen Verkauf.

Aktiengesellschaft: Nur sinnvoll, wenn eine Aktienstruktur gebraucht wird. Sie ist aufwändiger in der Verwaltung.

Gut zu wissen: Eine GmbH mit ausländischem Gesellschafter ist nicht automatisch ein „Unternehmen mit ausländischen Investitionen“. Dieser besondere Status setzt mindestens 15 % ausländische Beteiligung und ein Stammkapital von mindestens 400 Mio. Sum voraus. Wer ihn nicht anstrebt, braucht dieses Kapital nicht.

Achtung bei Ein-Personen-Strukturen: Eine GmbH darf als einzigen Gesellschafter keine andere Gesellschaft haben, die ihrerseits nur einen Gesellschafter hat. Wenn Ihr deutsches Unternehmen nur einer Person gehört, sollte die Struktur vorab geprüft werden.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Für ausländische Privatpersonen:

  • Reisepass
  • persönliche Identifikationsnummer (PINFL) und elektronische Signatur
  • Satzung auf Usbekisch, bei mehreren Gesellschaftern zusätzlich ein Gesellschaftsvertrag
  • Beschluss über die Gründung und die Bestellung des Geschäftsführers
  • Vollmacht, wenn ein Vertreter die Unterlagen einreicht

Für ausländische Unternehmen als Gesellschafter zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Beschluss des zuständigen Organs über die Gründung in Usbekistan
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis

Apostille und Übersetzung: Usbekistan ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten. Deutsche Dokumente brauchen deshalb eine Apostille und eine Übersetzung ins Usbekische.

Geschäftsadresse: Die Gesellschaft braucht eine Adresse in Usbekistan, zum Beispiel über einen Mietvertrag. Eine reine Briefkastenadresse kann zu Kontrollen und Problemen beim Bankkonto führen.

PINFL und elektronische Signatur: der erste Schritt

Ohne diese beiden Dinge lässt sich keine Gesellschaft eintragen.

PINFL ist eine 14-stellige persönliche Identifikationsnummer, mit der die usbekischen Behörden Personen erkennen. Sie ist keine Staatsbürgerschaft, sondern nur eine Nummer im Behördensystem. Ausländer erhalten sie kostenlos in einem staatlichen Servicezentrum oder über eine usbekische Botschaft oder ein Konsulat, meist innerhalb von 2–4 Werktagen.

Mit der PINFL wird die elektronische Signatur beantragt. Ausländische Gesellschafter unterschreiben damit den Online-Antrag auf Eintragung. Auch wenn ein Vertreter die Gründung übernimmt, brauchen ausländische Gesellschafter deshalb meist ihre eigene Signatur.

Die Gründung Schritt für Schritt

  1. Namen wählen: Am besten zwei bis drei Vorschläge in lateinischer Schrift vorbereiten. Das System prüft, ob der Name frei ist, und reserviert ihn 60 Tage lang.
  2. Geschäftsadresse sichern: Mietvertrag oder Zusage des Eigentümers für die Räume.
  3. Unterlagen vorbereiten: Satzung auf Usbekisch, Gründungsbeschluss, apostillierte und übersetzte deutsche Dokumente.
  4. Antrag stellen: online über das staatliche Serviceportal (my.gov.uz) oder das System Birdarcha, alternativ persönlich in einem staatlichen Servicezentrum. Bei mehreren Gesellschaftern bestätigt jeder seine Teilnahme.
  5. Staatsgebühr zahlen: eine Basisrechengröße, seit 1. September 2026 sind das 440.000 Sum (umgerechnet rund 37 US-Dollar). Wer online selbst einreicht, zahlt 90 %, also 396.000 Sum.
  6. Bescheinigung erhalten: Die Eintragung erfolgt elektronisch und dauert höchstens 30 Minuten. Die Gesellschaft erhält sofort ihre Steuernummer. Die Gründungsdokumente tragen einen QR-Code und gelten ohne Stempel.

Bankkonto

Nach der Eintragung braucht die Gesellschaft ein Konto in Sum und bei Bedarf in Fremdwährung. In Usbekistan gibt es über 30 Geschäftsbanken. Für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland eignen sich Banken mit erfahrenen Compliance-Abteilungen.

Die Bank prüft Eigentümerstruktur, Tätigkeit und Herkunft der Mittel. Sie fragt meist nach Pass und PINFL des Geschäftsführers, den Unterlagen der Gesellschafter und den wirtschaftlich Berechtigten. Diese Prüfung dauert oft länger als die Gründung selbst, häufig ein bis zwei Wochen.

Persönlich erscheinen: Ein Konto aus der Ferne zu eröffnen, ist bei ausländischen Gesellschaftern in der Regel nicht möglich. Der Geschäftsführer muss meist selbst in die Bank kommen. Eine Ausnahme gilt seit November 2025 für Unternehmen im IT Park.

Darf ein Ausländer Geschäftsführer sein?

Ja. Wichtig ist aber der Unterschied zwischen Besitzen und Arbeiten:

  • Anteile halten ist ohne Arbeitserlaubnis möglich.
  • Selbst als Geschäftsführer in Usbekistan arbeiten erfordert in der Regel eine Bestätigung des Rechts auf Arbeit. Sie wird über das staatliche Portal beantragt, die Bearbeitung dauert bis zu 15 Werktage.

Wer nicht selbst vor Ort arbeiten möchte, kann eine Person mit Arbeitsberechtigung in Usbekistan zum Geschäftsführer bestellen. Unternehmen im IT Park dürfen ausländische Mitarbeitende ohne diese Bestätigung einstellen.

Nach der Gründung

  • Stammkapital einzahlen: innerhalb der Frist aus der Satzung, spätestens ein Jahr nach der Eintragung. Möglich sind Geld, Sachwerte oder Rechte.
  • Buchhaltung einrichten: Buchführung, elektronische Rechnungen und Steuererklärungen sind ab dem ersten Monat nötig.
  • Mitarbeitende anmelden: Arbeitsverträge werden im nationalen Arbeitssystem registriert.
  • Lizenzen prüfen: Für bestimmte Tätigkeiten, etwa Finanz-, Medizin-, Bildungs- oder Pharmaleistungen, sind Lizenzen oder Genehmigungen nötig. Die Anforderungen stehen im Lizenzportal license.gov.uz.

Steuern 2026 im Überblick

Steuer

Satz

Hinweis

Umsatzsteuer für Kleinunternehmen

4 % vom Umsatz

gilt seit Juni 2026 bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Basisrechengrößen, derzeit rund 5,28 Mrd. Sum

Gewinnsteuer

15 %

im allgemeinen Steuerregime

Mehrwertsteuer

12 %

im allgemeinen Steuerregime

Freiwillige Mehrwertsteuer

6 % auf den gesamten Umsatz

für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen bis 2030 wählbar, dafür 0 % Gewinnsteuer, aber kein Vorsteuerabzug

Einkommensteuer auf Löhne

12 %

vom Unternehmen einbehalten

Sozialsteuer

12 %

vom Arbeitgeber gezahlt

Vermögensteuer

1,5 %

für Unternehmen

Quellensteuer auf Dividenden

10 %

kann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen niedriger sein

 

Gewinne dürfen nach Zahlung der Steuern ins Ausland überwiesen werden, das Gesetz garantiert Investoren den freien Transfer in Fremdwährung. Unternehmen im IT Park sind in zugelassenen Tätigkeiten von mehreren Steuern befreit.

Welches Steuerregime am günstigsten ist, hängt vom erwarteten Umsatz und der Branche ab. Es sollte schon vor der Gründung gewählt werden.

Was deutsche Gründer zusätzlich beachten müssen

  • Meldung ans Finanzamt: Wer mindestens 10 % an einer ausländischen Gesellschaft hält oder mehr als 150.000 Euro dafür aufwendet, muss das dem deutschen Finanzamt melden (§ 138 Abgabenordnung).
  • Hinzurechnungsbesteuerung: Erzielt die usbekische Gesellschaft vor allem passive Einkünfte mit einer Steuerbelastung unter 15 %, kann Deutschland diese Gewinne trotzdem besteuern.
  • Ort der Geschäftsleitung: Wird die Gesellschaft tatsächlich aus Deutschland geführt, kann ihr Gewinn in Deutschland steuerpflichtig sein.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Usbekistan besteht ein Abkommen, das doppelte Besteuerung vermeidet.

Diese Punkte sollten vor der Gründung mit einem Steuerberater geklärt werden.

Wie lange dauert es, was kostet es?

Schritt

Dauer

Kosten

PINFL

2–4 Werktage

kostenlos

Elektronische Signatur

einige Tage

nach Tarif der Ausgabestelle

Apostille und Übersetzung

1–3 Wochen

je nach Land und Übersetzer

Eintragung der GmbH

bis zu 30 Minuten

440.000 Sum (online selbst: 396.000 Sum)

Bankkonto

meist 1–2 Wochen

nach Tarif der Bank

Stammkapital

innerhalb eines Jahres

Einlage in die Gesellschaft, keine Gebühr

 

Realistisch sollten Gründer aus Deutschland vier bis sechs Wochen einplanen. Die meiste Zeit kosten Apostille, Übersetzung und Bank, nicht die Eintragung.

Typische Fehler

  • Der ausländische Geschäftsführer hat keine PINFL oder Signatur, deshalb kann der Antrag nicht gestellt werden.
  • Deutsche Unterlagen ohne Apostille oder ohne Übersetzung.
  • Eintragung an einer rein formalen Adresse, was zu Kontrollen und gesperrten Konten führen kann.
  • Kein bewusst gewähltes Steuerregime, sodass die Gesellschaft bei wachsendem Umsatz den Wechsel zur Mehrwertsteuer verpasst.
  • Ausländische Mitarbeitende ohne Arbeitsberechtigung eingestellt.
  • Deutsche Melde- und Steuerpflichten übersehen.

Fazit

Die Gründung einer Gesellschaft in Usbekistan ist 2026 schnell und weitgehend digital. Ausländische Unternehmen dürfen sie vollständig besitzen, ein Mindestkapital ist für die normale GmbH nicht nötig. Die eigentliche Arbeit liegt in der Vorbereitung: PINFL und Signatur, apostillierte Unterlagen, eine echte Geschäftsadresse, das passende Steuerregime und die Bankprüfung.

So unterstützt GTC People & Business Solutions: Wir begleiten deutsche Unternehmen von der ersten Analyse bis zur fertigen Gesellschaft in Usbekistan: Vorbereitung der Unterlagen, Koordination mit erfahrenen Rechts- und Steuerpartnern vor Ort, Suche nach Büroräumen, Begleitung bei Behörden und Bank. Danach unterstützen wir beim Aufbau von Geschäftskontakten und bei der Suche nach Personal.

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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand November 2026.